- E-CHECK Marketing
- E-CHECK - Das Wichtigste in Kürze (Einführung)
- Rechtliche Hintergründe (Vorschriften/Verordnungen)
- Arbeitsvorbereitungen für den E-CHECK, Durchführungsanweisungen
- Festlegung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist für elektrische Anlagen
- Praxisübungen mit fachlichen Grundlagen der VDE-Messtechnik (Durchführung eines E-CHECK)
- Auswertung und Erfahrungsaustausch zu den Praxisübungen
- Festlegung von Prüfart, Prüfumfang und Prüffrist für elektrische Geräte
- rechtssichere Dokumentation von Prüfungen
- Angebots-/Kalkulationshinweise, Abrechnung eines E-CHECK
- Der E-CHECK als Chance, gezielt zu verkaufen (Beratungs- und Verkaufsförderung)
- Hinweise zur E-CHECK- und zur E-Markennutzung
- Seminarabschlusstest
- Messung und Überprüfung von Altanlagen
- praktische Messungen mit eigenen Messgeräten und ausfüllen eines Prüfprotokolls
Ziel
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen den aktuellen Stand der VDE-Bestimmungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur täglichen Messpraxis.
Zielgruppe
erfahrene Elektrofachkräfte, Obermonteur/in, Elektromeister/in mit messtechnischen Grundkenntnissen
Voraussetzung
Kann nur durch Mitgliedsunternehmen einer Elektro-Innung in Baden-Württemberg besucht werden.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!