Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten seit Juli 2013 und für Altbauten ab 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden. Mit der zugehörigen DIN 14 676 wird an den/der Errichter/in oder Planer/in hierfür ein entsprechender Qualifikationsnachweis gefordert: Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gemäß DIN 14 676 zu installieren und turnusgemäß zu warten.
Der Lehrgang vermittelt, neben den Grundlagen der Entstehung von Brandrauch, Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern, das nötige Wissen über die verwendeten Rauchwarnmelder, aber auch das Know-how für den Einbau und die Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung.
Kursinhalte
- Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch
- Kenntnisse über Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern
- Kenntnisse der DIN 14 676 (ist in den Schulungsunterlagen enthalten) und der DIN EN 14 604
- Herstellerspezifische Kenntnisse der verwendeten Rauchwarnmelder
- Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung
- Abschlussprüfung
Zielgruppe
Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte / Elektromonteur/in oder Fachkräfte für die Installation von Rauchwarnmeldern
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat