Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanalgen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.
Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanalgen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt.
Dem/r Kursteilnehmer/in wird ein umfassender Überblick über die Grundlagen der Klimatechnik sowie über die einschlägigen Gesetze, Normen und Regeln vermittelt. Besonders wichtig sind Themen zur Umweltverträglichkeit, Toxizität und Entsorgung der Kältemittel sowie zur Unfallvermeidung. Einen breiten Raum nehmen die Fehlersuche, die Behebung von Störungen sowie die betriebsfertige Installation von Klimageräten ein. Hierfür müssen die Verlegegrundsätze für Kältemittel-Rohrleitungen ebenso beachtet werden wie die funktionsgerechte Einstellung aller steuerungs- und regelungstechnischen Betriebsmittel.
Umweltauswirkungen durch Kältemittel, Klassifizierung, relevante Gesetze und Vorschriften, Unfallverhütung
3. Anlagentechnik
Grundlagen Thermodynamik, Bauteile und deren Funktionen
Kontrollen vor der Inbetriebnahme
Dichtheitskontrollen
Umweltverträgl. Umgang mit System/Kältemittel während Montage, Wartung, Instandhaltung u. Rückgewinnung
Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Verdichtern, Verflüssigern, Verdampfern und Expansionsventilen
Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
4. Planung und Projektierung
Auswahl und Berechnung von Wärme- und Kältedämmstoffe
Verlegegrundsätze für Kältemittel-Rohrleitungen und Verbindungsarten
Grundlagen der Kältebedarfsberechnung
Geräteauswahl nach Herstellerangaben
5. Praxis
Praktische Übungen zur Dichtigkeitsprüfung und Lecksuche
Anfertigen einer Arbeitsprobe: Herstellung leckagefreier Kälteleitungen
Visuelle Prüfung der Lötnähte, Muffen und Bördel
Montage/ Inbetriebnahme/ Service/ Inspektion einer Klimasplitanlage/ WP
Durchführung von Druckprüfungen entspr. EG 1516/2007, Evakuierung
Inbetriebnahme, Temperatur- und Druckmessungen
Protokollierung aller wichtigen Daten mittels Protokollvorlage
Kältemittel nachfüllen mit Waage, Kältemittel absaugen, Logbucheintragung,
Entsorgung
Lecksuche mit elektronischen Geräten in Problemzonen und mit Alternativen
Anschließen/Entfernen von Messgeräten und Leitungen mit minimaler Emission
Inspektion und Wartung
Prüfung
Die Prüfung wird im Sinne des §5 Absatz 2 Satz 1 ChemKlimaschutzV und nach der DVO (EU) 2015/2067 Artikel 5 in Theorie und Praxis durchgeführt.
Abschluss
Mit bestandener Sachkundeprüfung gem. DVO (EU) 2015/2067 erhalten Sie
eine Personenzertifizierung der KAT II sowie
eine Teilnahmebescheinigung nach §5 Absatz 2 Satz 1 der ChemKlimaschutzV.
Dadurch können Sie an Klima- und Wärmepumpenanlagen folgende Arbeiten durchführen:
Durchführung der Dichtheitskontrollen von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf sowie die Rückgewinnung von Kältemittel, Installation, Reparatur, Instandhaltung oder Wartung und Stilllegung von Anlagen sofern sie mit weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgasen oder, soweit es sich um hermetisch geschlossene Systeme handelt, die als solche gekennzeichnet sind, mit weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgasen betreffen.
Zusatz für ET-Meister
Zusätzlich zur Prüfung nach DVO (EU) 2015/2067 können Sie eine Sachkundeprüfung gem. Verbändevereinbarung zwischen BIV und ZVEH zur beschränkten Eintragung nach §7a HWO in das Kälteanlagenbauerhandwerk ablegen.
Voraussetzung: persönliche Eintragung in die Handwerkerrolle.
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik Stuttgart
Voraussetzung
Meister/in und Facharbeiter/in (mit 2jähriger Berufserfahrung) des Elektro- und SHK-Handwerks sowie der Metallberufe.