Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend. Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem/einer Arbeitnehmer/in, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter/innen nachweisen können.
Der Besuch dieses Grundseminars ist Bedingung für die Beteiligung am Unternehmermodell und deckt die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Inhalte ab. Das etz ist für diese Schulungsmaßnahme von der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik anerkannte Schulungsstätte. Wir weisen darauf hin, dass bei Beteiligung am Unternehmermodell der/die Unternehmer/in persönlich an der Schulungsmaßnahme teilnehmen muss.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - ist für Sie seit dem 1. Januar 2011 bindend. Hiernach müssen Unternehmen bereits ab einem/einer Arbeitnehmer/in, eine sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter/innen nachweisen können.
Der Besuch dieses Grundseminars ist Bedingung für die Beteiligung am Unternehmermodell und deckt die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Inhalte ab. Das etz ist für diese Schulungsmaßnahme von der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik anerkannte Schulungsstätte. Wir weisen darauf hin, dass bei Beteiligung am Unternehmermodell der/die Unternehmer/in persönlich an der Schulungsmaßnahme teilnehmen muss.
In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik spätestens nach einem Jahr den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das von einem/einer Arbeitsmediziner/in übernommen wird. Dadurch lässt sich die Einsatzzeiten eines/einer externen Betriebsarztes/Betriebsärztin wesentlich reduzieren.
In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik spätestens nach einem Jahr den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das von einem/einer Arbeitsmediziner/in übernommen wird. Dadurch lässt sich die Einsatzzeiten eines/einer externen Betriebsarztes/Betriebsärztin wesentlich reduzieren.
In Ergänzung zum Grundseminar fordert die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik spätestens nach einem Jahr den Besuch eines vom Gefahrtarif abhängigen eintägigen Aufbauseminars. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das von einem/einer Arbeitsmediziner/in übernommen wird. Dadurch lässt sich die Einsatzzeiten eines/einer externen Betriebsarztes/Betriebsärztin wesentlich reduzieren.
Das Seminar soll die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und den Gefahren bezogen auf die Tätigkeiten im Elektrohandwerk aufzeigen und den/die Teilnehmer/in als Mitarbeiter/in dahingehend motivieren, dass er/sie dem Arbeitsschutz für sich in seiner persönlichen Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert einräumt.
situative Gefahren im Elektrohandwerk:
Abschluss
Die Teilnehmenden / Ausbildungsbetriebe erhalten zum Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft eine Teilnahmebescheinigung.
Die situative Arbeitsschutzunterweisung wird durch dieses Seminar nicht ersetzt!
Br�nde k�nnen jederzeit entstehen. Aus diesem Grund ist im Arbeitsschutzgesetzt und in der DGUV Vorschrift 1 unter ?Notfallma�nahmen? die Forderung nach betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfern definiert. Dieses Seminar vermittelt die Grundkenntnisse des betrieblichen Brandschutzes, das Verhalten bei Entstehungsbr�nden und damit die Bedienung von Feuerl�scheinrichtungen sowie die Organisation der Evakuierung. Nach ASR A2.2 sollte bei einer normalen Brandgef�hrdung die Unterweisung mit �bung alle 2 bis 5 Jahren wiederholt werden.
Das Seminar ist auch Inhouse-buchbar.
Kursinhalte
Praxis:
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Bei dem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 handelt es sich um einen integrierten Lehrgang, bei dem auch die sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie Arbeitsweisen mit ergänzenden Beispielen aus der BGI 664 (DGUV Information 201-012) und die Abfallbehandlung mit eingeschlossen sind. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Kursinhalte:
1. Tag (8 UE)
2. Tag (8 UE)
3. Tag (1 UE)
Abschluss
Sie erhalten eine beim Regierungspräsidium behördlich anerkannte Urkunde
Hinweis
- Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Kursbeginn
- am Prüfungstag muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden
- für die gesamte Dauer des Sachkundelehrgangs besteht für die Teilnehmer Anwesenheitspflicht
Arbeitsschutz muss gelebt werden. Das bedeutet, dass der/die Vorgesetzte Anweisungen zu Beginn von Arbeiten geben und deren Einhaltung kontrollieren muss.
In diesem Workshop erhalten Obermonteure/innen, Projektleiter/innen usw. eine Hilfestellung, wie eine Unterweisung in kurzer Zeit durchgeführt werden kann.
Viele Vorgesetzte sind sich der Verantwortung des Arbeitsschutzes nicht bewusst.
In dem Workshop zeigen wir Ihnen die Verantwortlichkeiten und erläutern in Fallbeispielen Haftungsgefahren sowie Handlungshilfen sich rechtlich abzusichern.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden vom/von Unternehmer/innen eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.
Hinweis
Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) werden die Kursgebühren von der Berufsgenossenschaft übernommen. Für Sie als Teilnehmer/in entstehen keine Kosten!
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden vom/von Unternehmer/innen eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Mit der Gefahrenermittlung und deren Beurteilung müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Als Nachweis muss eine schriftliche Dokumentation erfolgen.
Hinweis
Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) werden die Kursgebühren von der Berufsgenossenschaft übernommen. Für Sie als Teilnehmer/in entstehen keine Kosten!
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) wird vom/von Unternehmer/innen eine arbeitsplatzbezogene oder tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalyse gefordert. Die Thematik Staubbelastung ist gerade im Handwerk ein akutes Thema, wo Sie mit einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung und zugehörigen Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden können.
Hinweis
Die Kursgebühr wird von der BG ETEM übernommen. Für Sie als Teilnehmer/in entstehen keine Kosten!
Stornierung
Sie können den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen. Gleiches gilt bei späterer Kündigung wegen Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Bei späterer Kündigung oder bei Nichtteilnahme wird eine Stornogebühr in Höhe von 120,00 Euro fällig. Diese Stornogebühr wird nicht von der BG getragen, sondern vom jeweiligen Betrieb!
Der Strukturwandel in der Arbeitswelt hat dazu geführt, dass heute in vielen Unternehmen psychische Anforderungen wie Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, Leistungsbewertung und -druck, Informationsflut, hohe Verantwortung und zwischenmenschliche Probleme wesentliche Belastungsschwerpunkte darstellen. Diese führen zunehmend auch zu arbeitsbedingten psychischen und psychosomatischen Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen.
Kursinhalte
Kursgebühr
Das Seminar ist kostenfrei für - Teilnehmer aus dem Unternehmermodell, die bereits das Grund- und Aufbauseminar absolviert haben! Kosten für andere Personen, die nicht über das Unternehmermodell verfügen: 179,00 Euro
Anmerkung zur Stornierung:
Sie können den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen. Gleiches gilt bei späterer Kündigung wegen Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Bei späterer Kündigung oder bei Nichtteilnahme wird eine Stornogebühr von 150,00 Euro durch die BG erhoben.
Das Programm der BG ETEM: Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen (GzgA): Beurteilung psychischer Belastung.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie sind aufgefordert, psychische Gefährdungen, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Entscheidend für die Prävention negativer psychischer Beanspruchungsfolgen ist die systematische Erfassung der Belastungssituation.
Der Strukturwandel in der Arbeitswelt hat dazu geführt, dass heute in vielen Unternehmen psychische Anforderungen wie Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, Leistungsbewertung und -druck, Informationsflut, hohe Verantwortung und zwischenmenschliche Probleme wesentliche Belastungsschwerpunkte darstellen. Diese führen zunehmend auch zu arbeitsbedingten psychischen und psychosomatischen Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen.
Das Programm der BG ETEM: Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen (GzgA) - Beurteilung psychischer Belastung.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie sind aufgefordert, psychische Gefährdungen, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Entscheidend für die Prävention negativer psychischer Beanspruchungsfolgen ist die systematische Erfassung der Belastungssituation.
Hinweis
Das Seminar ist kostenfrei für Teilnehmer aus dem Unternehmermodell, die bereits das Grund- und Aufbauseminar absolviert haben! Die Kursgebühr wird von der BG ETEM übernommen. Für Sie als Teilnehmer/in entstehen keine Kosten!
Kosten für andere Personen, die nicht über das Unternehmermodell verfügen: 179,00 Euro.
Stornierung
Sie können den Vertrag bis 2 Wochen vor Kursbeginn kündigen. Gleiches gilt bei späterer Kündigung wegen Krankheit gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Bei späterer Kündigung oder bei Nichtteilnahme wird eine Stornogebühr in Höhe von 120,00 Euro fällig. Diese Stornogebühr wird nicht von der BG getragen, sondern vom jeweiligen Betrieb!
Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Vorbeugende Prävention" verlangt vom/von Unternehmer/innen, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine Einweisung der Beschäftigten (hier insbesondere neue Auszubildende) über die Gefahren bei der Tätigkeit vorgenommen wird.
Das Seminar beinhaltet ein Unterlagenpaket der BG ETEM "mit Sicherheit gut ins Berufsleben starten". Jeder Teilnehmer/in erhält zudem ein Hilfsmittel (Schloss für LS-Automaten), um die 5 Sicherheitsregeln umsetzen zu können.
Abschluss
Die Teilnehmenden / Ausbildungsbetriebe erhalten zum Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft eine Teilnahmebescheinigung.
Die situative Arbeitsschutzunterweisung wird durch dieses Seminar nicht ersetzt!
In der Betriebssicherheitsverordnung und BGV D36 (Leitern und Tritte) ist der/die Unternehmer/in aufgefordert für das Prüfen von Arbeitsmitteln befähigte Personen zu benennen. Dies trifft auch für Leitern und Tritte zu.
Mit unserem eintägigen Seminar zum Sachkundigen für Leitern können Mitarbeiter zur "befähigten Person" benannt werden.
Auszug aus der BGV D36: "der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft."
Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten (BetrSichV). So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen in der BGR/GUV-R 500 "Betreiben von Hubarbeitsbühnen" (Kapitel 2.10 Nr. 2.1) geregelt. Um die geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und nachzuweisen, erfolgt die Schulung in theoretischer und praktischer Ausbildung und entspricht somit der von den Berufsgenossenschaften geforderten Grundausbildung nach BGG 966, sowie der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift – DGUV Vorschrift 1 wird der Unternehmer/ die Unternehmerin aufgefordert die Mitarbeitenden über die Gefahren zu unterweisen – mindestens einmal jährlich (DGUV Vorschrift 1 §4). Wichtig - hierzu besteht eine Dokumentationspflicht!
Mit diesem Seminar können Sie eine fundierte Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden nachweisen, die situative Unterweisung vor Ort an der Anlage oder speziellen Maschinen wird dadurch nicht erreicht.
Kursinhalte
Fachtheoretische Unterweisung
Fachpraktische Unterweisung